Räder und Reifen: Fachkompetenz bei den Garagen

Ob auf schneebedeckter Fahrbahn, auf nasser Strasse oder auf heissem Asphalt: Erst die Reifen machen ein Strassenfahrzeug fahrtüchtig. Sie sind das Bindeglied zwischen Fahrzeug und Belag. Garagen beraten die Kundschaft mit ihrem Fachwissen hierbei optimal. Rund um das Reifengeschäft gibt es einiges zu beachten – etwa, wenn es um das Entsorgen der Altreifen geht.

Altreifen

Eine seriöse, umweltgerechte Altreifenentsorgung kostet Geld. Denn ein grosser Teil der abgefahrenen Reifen wird nicht mehr aufbereitet beziehungsweise anderweitig verwendet, sondern muss entsorgt werden.

Alle Unternehmen und Personen, die sich mit Reifenhandel, -montage und -entsorgung beschäftigen, sind aufgerufen, ihren Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung der Altreifen zu leisten. Nicht alle der jährlich in der Schweiz anfallenden rund 50‘000 Tonnen Altreifen werden  fachgerecht entsorgt, sondern zum Teil wild abgelagert. Dies ist nicht nur strafbar, sondern schadet der Umwelt und fördert die Verbreitung von Krankheitserregern.
 

Umsetzung

Altreifen gelten als kontrollpflichtige Abfälle. Altreifen dürfen nur exportiert werden, wenn sie entweder die in der Schweiz vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen, im Ausland zur Wiederverwendung aufbereitet oder dort umweltgerecht entsorgt werden.
Reifenfachbetriebe und Garagen dürfen ihre Altreifen nur an Entsorgungsfirmen abgeben, welche über eine entsprechende Empfängerbewilligung verfügen.

Eine Empfängerbewilligung ist für Altreifenentsorger obligatorisch. Um diese von der jeweiligen kantonalen Behörde zu erlangen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Nachweis der Mengen Altreifen, die eingesammelt und exportiert werden.
  • Nachweis der Mengen Altreifen, die in die Zementwerke, andere Recycling-Anlagen oder zu den Runderneuerungswerken geliefert werden.
  • Nachweis einer erfolgreichen Entsorgungstätigkeit im Altreifengeschäft.
  • Es muss eine genügend grosse Lagerkapazität für Altreifen vorhanden sein.

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