Atelier de la Concurrence: Muss der Händler Kundendaten zwingend weitergeben?

Atelier de la Concurrence

Atelier de la Concurrence: Muss der Händler Kundendaten zwingend weitergeben?

28. November 2016 agvs-upsa.ch - Kundendaten bilden die zentrale Basis für eine langfristige und erfolgreiche Geschäftsbeziehung der Garagisten und Händler. An diesen Daten sind selbstredend auch die Hersteller und Importeure interessiert – und binden die Händler vertraglich zu deren Weitergabe. Jetzt steht die Frage im Raum: Ist das aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zulässig?



Die Nutzung und Weitergabe von Kunden- und Fahrzeugdaten im Autogewerbe wird massgeblich in den Händler- und Serviceverträgen geregelt. Diese Regelung kann mitunter entscheidend sein, ob Hersteller bzw. Importeure überhaupt einen Vertrag mit dem jeweiligen Händler abschliessen. In diesen Verträgen wird in der Regel festgeschrieben, dass Händler und Servicepartner dazu verpflichtet sind, die Kundendaten dem Importeur oder dem Hersteller uneingeschränkt zu übermitteln. Dieser Austausch erfolgt normalerweise über eine zentrale Datenbank.

Im Auftrag des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW diese Praxis aus einer kartellrechtlicher Sicht genauer unter die Lupe genommen. Patrick L. Krauskopf, Leiter des Zentrums für Wettbewerbs- und Handelsrecht an der ZHAW (Bild oben), informierte am Donnerstag im Rahmen der Vortragsreihe Atelier de la Concurrence in Bern erstmals über die Ergebnisse der Untersuchung.

Obwohl Krauskopf die Katze noch nicht aus dem Sack lassen wollte, tönte er an, dass sein Institut zum Schluss gelangt sei, dass der einzelne Händler faktisch keine andere Wahl hat, als die Kundendaten uneingeschränkt und aktuell weiterzugeben. Eine Weigerung könnte zu einer Kündigung des Händler-Vertrags führen. Aus rein wettbewerbsrechtlicher Sicht glaubt Krauskopf hier zumindest Anzeichen eines Marktmachtmissbrauchs erkennen zu können.

Die Studie wird den AGVS-Mitgliedern ab dem 1. Dezember 2016 zur Verfügung stehen – online auf www.agvs-upsa.ch oder als Print über die AGVS-Geschäftsstelle in der Mobilcity.
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie