Waschstrassen: Kantonale Unterschiede

Waschstrassen

Waschstrassen: Kantonale Unterschiede

6. April 2020 agvs-upsa.ch – Ständig neue Erläuterungen zur Covid-19 Verordnung und Regelungen in Zeiten von Corona verwirren Unternehmer und Konsumenten. Was ist erlaubt, was verboten? «Tele Züri» thematisierte die angeordnete Schliessung von Autowaschanlagen in seiner gestrigen Nachrichtensendung.


(Quelle: Tele Züri)

sco. Der Fakt ist klar: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ordnete Ende letzter Woche die Schliessung sämtlicher Waschanlagen für das Publikum in der Schweiz an. Lediglich die Garagen dürfen Autos noch waschen. Während verschiedene Betreiber von Waschstrassen ihre Anlagen bereits letzte Woche schlossen, werde andernorts munter weiter gewaschen, berichtet «Tele Züri» in seinen «Züri News» vom Montag. Die Kantonspolizei Zürich sehe von Bussen ab.
 
AGVS-Juristin Olivia Solari äussert sich im Beitrag: «Das BAG verlangt die Schliessung sämtlicher Betriebe, die nicht für den alltäglichen Lebensbedarf notwendig sind. Dazu gehören auch Autowaschanlagen.» Befragt wurden auch zwei Garagisten: Michael Tschanz, Vizedirektor der Franz AG, und Daniel Eng, Geschäftsführer der Wyss Tankstelle und Waschanlage im Zürcher Kreis 4. Er habe sich auf AGVS-Online informiert und seine Waschanlage unverzüglich geschlossen, sagt Daniel Eng im Beitrag. Eng und Tschanz bedauern die Schliessung.
 
Auch für den AGVS ist die Vorgabe des Bundesamts für Gesundheit unverständlich. Der Verband setzt sich für eine Lockerung der Regelung zu gegebener Zeit ein. Dies selbstverständlich unter Berücksichtigung aller Sicherheits- und Hygienevorschriften des BAG.

Den Beitrag auf «Tele Züri» finden Sie hier.

 

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